Steuerpaket für 2022 in Ungarn

Autor: Szabolcs Szeles, Senior Partner von HLB Ungarn

23 August 2021

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Im Frühjahr brachte die ungarische Regierung in mehreren Schritten und mehreren Entwürfen ihre Steueränderungspläne für 2022 beim Parlament ein. Der Ende April angenommene Gesetzentwurf führt die Einkommensteuerfreiheit für Jugendliche unter 25 Jahren ein, das Haushaltsgesetz für 2022 schafft nächstes Jahr den Fachausbildungsbeitrag ab, während das Gesetz über die Änderung einzelner Steuergesetze Änderungen bei fast allen Steuerarten bringt. In unserer Zusammenstellung heben wir die wichtigsten Änderungen hervor und konzentrieren uns besonders auf die Neuerungen bei der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung.

EINKOMMENSTEUERN

Einkommensteuer

Vom nächsten Jahr werden die Regeln der Pauschalbesteuerung von Einzelunternehmern vereinfacht. Zur Bestimmung des Schwellenwertes der Einkünfte, der zur Wahl der Besteuerungsart berechtigt, wird eine der Änderung des jährlichen Mindestlohns folgende Regel zur Gewährleistung einer regelmäßigen Valorisierung eingeführt. Das System der zur Einkommensermittlung notwendigen Anteile der Pauschalkosten wird vereinfacht und die in der Höhe der Hälfte des jährlichen Mindestlohns pauschal bestimmten Einkünfte werden von der Einkommensteuer befreit.

Auch die Pflicht zur Erklärungsabgabe in Verbindung mit der Geltendmachung der Vergünstigung für Mütter, die vier oder mehr Kinder erziehen, wird vereinfacht.

Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten

Eine der größten Neuigkeiten, die die Einkommensteuer in Ungarn betreffen, ist, dass vom nächsten Jahr gesonderte Regeln für die Besteuerung von Einkommen aus Geschäften mit Krypto-Vermögenswerten gelten. Die Steueränderung wird die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten praktisch vereinfacht, und so wird die frühere Steuerlast von insgesamt 26,5 % auf 15 % sinken.

Sozialbeitragsteuer und Fachausbildungsbeitrag

Ab 1. Juli 2022 wird die Höhe der Sozialbeitragsteuer in Ungarn um einen halben Prozentpunkt auf 15 % sinken.

Die steuerlichen Lasten der Arbeitgeber auf Löhne und Gehälter werden ab 1. Juli 2022 insgesamt um zwei Prozentpunkte sinken. Als Teil dessen wird der Fachausbildungsbeitrag (1,5 %) abgeschafft.

Körperschaftsteuer

Bei der Körperschaftsteuer wird der Teil der Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung enthaltenden EU-Richtlinie zu den sog. umgekehrt hybriden Unternehmen umgesetzt. Damit wird die Implementierung der Richtlinie in Ungarn vollkommen abgeschlossen.

Der Änderung zufolge wird als im Inland ansässiger Steuerpflichtiger auch die in Ungarn eingetragene oder ansässige hybride Wirtschaftsorganisation angesehen, die sich im Mehrheitseigentum von ausländischen Steuerzahlern befindet, deren Staat eine hybride Wirtschaftsorganisation als Steuerpflichtigen betrachtet. Zu den so bestimmten inländischen Steuerpflichtigen gehören nicht die Investmentfonds bzw. -formen, deren Inhaber über ein breites und diversifiziertes Wertpapier-Portfolio verfügen und in Ungarn unter die Anlegerschutzbestimmungen fallen. Die Einkünfte einer hybriden Wirtschaftsorganisation werden in einem Umfang besteuert, wie diese Einkünfte nicht von einer steuerrechtlichen Regelung in Ungarn oder einem anderen Staat besteuert werden.

Des Weiteren werden die Bestimmungen zu gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftungen zur Erledigung von öffentlichen Aufgaben eingeführt.

EINZELNE BRANCHENSONDERSTEUERN

Einkommensteuer der Energieversorger

Zur Unterstützung des Neustarts der Wirtschaft wird die Verlustabgrenzung auch bei der Einkommensteuer der Energieversorger bzw. Bestimmungen in Bezug auf Zuwendungen an gemeinnützige Vermögensverwaltungsstiftungen zur Erledigung von öffentlichen Aufgaben eingeführt.

Sondersteuer für Finanzorganisationen

Die Steuerpflicht von Risikokapitalfondsverwaltern und Börsen bei der Sondersteuer für Finanzorganisationen erlischt.

UMSATZSTEUERN

Umsatzsteuer

Das Steuerpaket für 2022 schafft zu Zwecken der Rechtsharmonisierung in Ungarn eine Registrierungs- und Datenleistungspflicht der Zahlungsdienstleister. Das dynamische Wachstum des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs und die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Umsatzsteuerregeln zum elektronischen Geschäftsverkehr machen nämlich die Einführung eines neuen Kontrollinstruments notwendig. Im elektronischen Geschäftsverkehr kann der Verkäufer bei einem grenzüberschreitenden Verkauf an eine nicht steuerpflichtige Person in dem von seiner Ansässigkeit abweichenden Mitgliedstaat seine Steuerzahlungspflicht mit Hilfe eines Systems nachkommen, das keine Registrierung in diesem Mitgliedstaat erfordert. Auf ähnliche Weise wird auch die Zahlung der Umsatzsteuer für Importsendungen unter 150 EUR vereinfacht. Diese Regeln stellen für die Unternehmen eine Vereinfachung dar, haben aber gleichzeitig vom Kontrollaspekt eine schwierige Lage für die Steuerbehörden zur Folge. Die Steueränderungen verfolgen das Ziel, den Steuerbehörden mit der Weitergabe der über die grenzüberschreitenden Zahlungen zur Verfügung stehenden Zahlungsdaten ein Instrument für die Kontrolle der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende elektronische Geschäfte zu sichern.

Das Steuerpaket für 2022 schafft zu Zwecken der Rechtsharmonisierung in Verbindung mit dem Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen sowie dem Produktimport durch bewaffnete Kräfte der Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union hinsichtlich der Umsatzsteuer und der Verbrauchsteuer die gleichen Bedingungen wie beim Erwerb von Gegenständen durch bewaffnete Kräfte im Rahmen der gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen der NATO.

Der Steuerpflichtige der Umsatzsteuer kann mit einem gesonderten schriftlichen Antrag von der staatlichen Steuerbehörde den Umsatzsteuergehalt der von ihm als uneinbringliche Forderungen verrechneten Summen zurückfordern, wenn zu dem Zeitpunkt, als festgestellt wurde, dass die Forderungen uneinbringlich sind, die angesichts der die Grundlage der Forderungen bildenden ursprünglichen Geschäfte berechnete Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Dieser Antrag kann innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt, als festgestellt wurde, dass die Forderungen uneinbringlich sind, eingereicht werden, und die Voraussetzung für die Einreichung des Antrags ist, dass die gesetzlichen Bedingungen zu einer Senkung der Bemessungsgrundlage unter dem Rechtstitel uneinbringliche Forderungen im Übrigen erfüllt werden. Die Änderung regelt auch das zu verfolgende Verfahren für den Fall, wenn nach der auf Antrag erfolgenden Steuerrückerstattung dem Lieferer bzw. Dienstleistende der als uneinbringliche Forderungen abgerechnete Gegenwert ganz oder zum Teil erstattet wird. Die Steuerbehörde entscheidet innerhalb von sechs Monaten über den Antrag.

Das Steuerpaket für 2022 setzt die folgenden Bedingungen außer Kraft, die in Bezug auf uneinbringliche Forderungen als Bedingung zur Senkung der Bemessungsgrundlage festgelegt wurden und für den Schuldner eine Senkung der Bemessungsgrundlage ausschließen:

• der Käufer stand zum Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts in einem Insolvenzverfahren;

• seine Steuernummer war zu diesem Zeitpunkt gelöscht;

• er wurde zum Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts bzw. im Jahr davor in der Datenbank der Personen mit hohem Steuerfehlbetrag oder mit hohen Steuerschulden geführt;

• bis zum Zeitpunkt der Erfüllung des ursprünglichen Geschäfts bekam der Verkäufer ein Warnschreiben von der Steuerbehörde über die Umgehung der Steuerpflicht des Käufers.

Den Steuerpflichtigen, die sich im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, steht bei den nach dem 31. Dezember 2020 erfüllten Geschäften auf Basis der Gegenseitigkeit eine Rückerstattung der im Inland berechneten Umsatzsteuer zu. Vor diesem Zeitpunkt war hinsichtlich dieser Steuerpflichtigen die Rückerstattung der Umsatzsteuer aufgrund des EU-Rechts gewährleistet. Die Möglichkeit der Rückerstattung der Umsatzsteuer besteht so lange, wie die zwei Staaten diese Möglichkeit auf Basis der Gegenseitigkeit sichern.

Verbrauchsteuer

Die Änderungen bei der Verbrauchsteuer zielen in erster Linie auf die Durchführung der Aufgaben in Verbindung mit der Umsetzung der neuen horizontalen Richtlinie zur Verbrauchsteuer – (EU) 2020/262 – in ungarisches Recht ab. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Einbeziehung von besteuerten Warenlieferungen zwischen Mitgliedstaaten in das elektronische Dokumentationssystem und die Abstimmung der auf den Export und Import von verbrauchsteuerpflichtigen Waren bezogenen Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften. Die Frist für die Durchführung der sich aus Pflichten bei der Rechtsharmonisierung ergebenden Aufgaben ist der 31. Dezember 2021, das Inkrafttreten erfolgt am 13. Februar 2023.

Die Bestimmungen zur räumlichen Geltung der Verbrauchsteuervorschriften ändern sich im Einklang mit den Festlegungen im Brexit-Vertrag.

Bei der Betreibung eines Versandhandels aus einem anderen Mitgliedstaat ins Inland erlischt die Pflicht zur Beauftragung eines Vertreters in Steuerfragen; der Versandhandel kann auch realisiert werden, wenn der Versandhändler von der staatlichen Steuer- und Zollbehörde registriert wurde.

GEBÜHREN

Die Änderung des Gebührengesetzes wurde durch die Absicht der Verhinderung von eventuell nicht bestimmungsgemäßen Verhaltensweisen geleitet. Deshalb berührt die Änderung des Gebührengesetzes die Gebührenfreiheit eines Wohnungserwerbs mit CSOK-Vergünstigung sowie den Begriff der Gesellschaft mit einem inländischen Immobilienvermögen.

Durch die Änderung muss die staatliche Steuerbehörde die Gebühren über die bisherigen Fälle hinaus nachträglich auch dann erheben, wenn der Vermögenserwerber aus irgendeinem Grund die Gesamtsumme der CSOK-Vergünstigung zurückzahlt oder zurückzahlen muss (z. B. wenn der Vermögenserwerber die Wohnung während des Bestehens des zu Gunsten des Staates eingetragenen Verkaufs- und Belastungsverbots verkauft, anders als zu Wohnzwecken nutzt oder auf ihr ein Nutzungs- oder Nießbrauchrecht errichtet und er deshalb die Beihilfe zurückzahlen muss). Die obigen Vorschriften sind – aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit – bei den Geschäften anzuwenden, bei denen die Gebührenpflicht (in der Regel zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags über einen Wohnungskauf mit CSOK-Vergünstigung) nach dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmung (d. h. nach dem 31. Tag nach der Verkündung des Gesetzes) anfällt.

Bei einer Gesellschaft mit inländischem Immobilienvermögen muss der Wert der Immobilien und der Gesamtaktiva der früheren (angenommenen) Bilanz um den Buchwert der zwischen zwei Bilanzerstellungen (bis zum Tag der Gebührenpflicht, d. h. eines Firmenkaufs bis zu einer Beteiligung von 75 %) erworbenen Immobilien erhöht werden, wenn die Vermögenseinlage der Gesellschaft verkauft wird. Den früheren Regeln zufolge konnte eine neu gegründete Firma trotz einer inzwischen erworbenen Immobilie nicht als Gesellschaft mit Immobilienvermögen angesehen werden, obwohl die Immobilie im Hauptbuch bereits zu finden war (im abgeschlossenen Abschluss wurde die Immobilie noch nicht geführt).

STEUERVERWALTUNG

Aufgrund des Gesetzes Nr. LIII von 2017 über die Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung darf eine Firmensitzservicetätigkeit nur von einem Dienstleister betrieben werden, der seine Tätigkeit beim Aufsichtsorgan angemeldet hat. Die staatliche Steuer- und Zollbehörde akzeptiert nur die Inanspruchnahme eines solchen Anbieters eines Firmensitzservices, der den obigen Bedingungen entspricht. Kommt der Steuerzahler dieser Bedingung trotz Aufforderung der staatlichen Steuer- und Zollbehörde nicht nach, wird seine Steuernummer gelöscht.

Angesichts der Unsicherheiten im Bereich der Rechtsanwendung präzisiert das Steuerpaket für 2022 die Regeln zur Berechnung des Verzugszuschlags und bestimmt die Methode der Rundung. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Rundungsvorschriften auch hinsichtlich der Verzugszinsen maßgebend sein werden, wobei die Rundung sowohl bei einem Verzug der Steuerbehörde als auch der Steuerzahler auf dieselbe Weise erfolgt. 

RECHNUNGSLEGUNG

Das Steuerpaket für 2022 ermöglicht zur Durchsetzung des Grundsatzes der sachlichen Abgrenzung auch bei der Abrechnung der Entwicklungsbeihilfen, ähnlich zur Abrechnung der Beihilfen zu Betriebszwecken eine Rechnungsabgrenzung der Einnahmen durch Beihilfen.

Die neuen Regeln zur Abrechnungseinheit des Vertrags erstreckt sich in den einzelnen Fällen auch auf solche Verträge (bzw. kann sich erstrecken), bei denen deren Anwendung nicht begründet ist bzw. Schwierigkeiten verursacht. Um das zu vermeiden, wird ermöglicht, dass die Regeln zur Abrechnungseinheit des Vertrags bei einer Serienproduktion nicht verbindlich angewendet werden müssen.

Das Steuerpaket für 2022 ergänzt den Inhalt des unabhängigen Prüfberichts bezüglich der Konformität mit den in der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vorgeschriebenen Anforderungen bzw. verfügt über die Rücknahme der zum Abschluss unrechtmäßig ausgegebenen und veröffentlichten Prüfberichte.

Außerdem werden mehrere präzisierende und ergänzende Bestimmungen zur Unterstützung der praktischen Durchführung in Kraft treten. Das sind unter anderem Vorschläge:

• zum Inhalt des Anschaffungswertes (Bezugswertes),
• zur Umgruppierung eines Know-hows innerhalb des geistigen Eigentums,
• zur Präzisierung der Vorschriften zu den Buchungsbelege für Korrekturen sowie
• zur Präzisierung der Aktivierungsvorschrift der Optionsgebühr.  

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Angesichts der Bestrebungen zu einer möglichst breiten Anwendung der digitalen Verfahren verfügt das Steuerpaket für 2022 auf gesetzlicher Ebene über die Möglichkeit der elektronischen Signatur der unabhängigen Prüfberichte.

Die geltenden Bestimmungen regeln mit einer unbegründeten Einschränkung (also beschränken) die Möglichkeiten der elektronischen Kontakthaltung bei den durch die Wirtschaftsprüferkammer durchgeführten behördlichen Verfahren. Die Änderungen zielen auf eine Ausweitung der Anwendung der elektronischen Sachbearbeitung ab, und zwar identisch zu den Regeln der für die Verfahren der Behörde für die öffentliche Beaufsichtigung schon früher vorgeschriebenen Regeln zur elektronischen Sachbearbeitung. Außerdem verfügt er auch über die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung der Delegiertenversammlung der Kammer und der Kammerwahlen.

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IM STEUERBEREICH

Im Gesetz über einzelne Normen der internationalen Zusammenarbeit in Verwaltungsfragen in Verbindung mit Steuern und anderen öffentlichen Lasten erfolgte aufgrund der diesbezüglichen Richtlinie die Regelung des EU-Verfahrens zur Streitbeilegung. Die Regeln der Richtlinie wurden entsprechend umgesetzt, zugleich sind zur restlosen Konformität kleinere technische Präzisierungen notwendig. Sonstige Änderungen beinhalten die weitere Übernahme der internationalen Standards der OECD zum Informationsaustausch über Finanzkonten sowie Präzisierungen im Text.

Das Steuerpaket für 2022 bringt bedeutende Steueränderungen, welche die meisten Steuerzahler betreffen. Wenn Sie in Verbindung mit den Elementen des Steuerpakets bzw. deren Auswirkungen irgendeine Frage haben sollten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter von HLB Ungarn, die Sie gern als Berater unterstützen.

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