Gesetzesänderungen für 2018

Zusammenfassung über die wichtigeren Änderungen
Autor: Gábor Vidovics, Audit Manager von HLB Ungarn
9. Oktober 2017
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Das Ungarische Parlament hat in seiner Sitzung vom 13. Juni 2017 das Gesetz Nr. LXXVII von 2017 zur Änderung bestimmter Steuergesetze und anderer damit verbundenen Gesetze verabschiedet. Die Gesetzesänderungen in Ungarn betreffen die Steuerjahre 2017 und 2018 gleichermaßen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten werden.

Einkommensteuergesetz

In Verbindung mit der Wohnung wurde der Steuerfreibetrag für das Wohngeld zur Mobilitätsförderung, das vom gleichen Arbeitgeber geleistet wird, erhöht.

Körperschaftsteuergesetz

In Bezug auf das Gesetz über die Körperschaftsteuer und Dividendensteuer in Ungarn wurde in der Gesetzesdefinition der angemeldeten Beteiligung eine Änderung vorgenommen. Laut den ab dem 1. Januar 2018 geltenden Gesetzesänderungen ist es kein Kriterium mehr, ob die erworbene Beteiligung die Höhe von 10% erreicht und dadurch eine Beteiligung in beliebiger Höhe angemeldet und folglich als eine damit verbundene, die Bemessungsgrundlage senkende Position berücksichtigt werden kann.

Der Kreis der Positionen, die in Ungarn die Steuerbemessungsgrundlage senken, wurde erweitert. Unter bestimmten Bedingungen kann der Anschaffungswert der für die Mitarbeiter gebauten Mietwohnungen und für die Installation von Stromtankstellen die Steuerbemessungsgrundlage senken.

Außer den Gesetzesänderungen von 2018 in Ungarn wird auch die Änderung bezüglich der Gesetzesdefinition von Unternehmen in der Frühphase (Start-ups) bewilligt, wonach es nicht erforderlich ist, dass mindestens ein Mitarbeiter den Beruf Forscher und Entwickler haben muss. Die Änderung ist seit dem 20. Juni 2017 wirksam.

Umsatzsteuergesetz

Als Folge der Gesetzesänderungen in Ungarn wird mit Gültigkeit ab 1. Januar 2018 der Mehrwertsteuersatz für die zum menschlichen Verzehr geeigneten lebendigen (Ausnahme: Zierfische), frischen, gekühlten oder gefrorenen Fische (Ausnahme: Haie) bzw. bei Hausschweinen, deren aus der Schlachtung gewonnenen Nebenprodukte und Innereien zum menschlichen Verzehr geeignet sind, auf 5% gesenkt. Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz wird im Zusammenhang mit Internetzugangsdiensten ab dem 1. Januar 2018 auch auf 5% gesenkt.

                                                               

Verbrauchsteuergesetz

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Bier, Stillwein und Schaumwein, sonstigen fermentierten Getränken mit oder ohne Kohlensäure, alkoholischen Zwischenprodukten und Spirituosen ändert sich in Ungarn die Gesetzesdefinition im Zusammenhang mit der Bestimmung einer Kleinbrauerei. Laut den Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2018 gilt ein höchstens 200.000 Hektoliter Bier pro Jahr produzierendes Steuerlager als Kleinbrauerei. Damit wird der Kreis derjenigen erweitert, die den ermäßigten Steuersatz für das in der Kleinbrauerei hergestellte Bier in Anspruch nehmen können.

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Der Absatz zur Besteuerung und Verwaltung der Steuer wird mit einem neuen Paragraphen ergänzt, demzufolge muss die Kommunalsteuerbehörde, wenn der Steuerpflichtige im Steuerjahr von der Steuer befreit ist, darüber keinen Beschluss fassen, sondern lediglich die Steuerbefreiung in ihren Nachweisen registrieren.

Gesetz über die Gesundheitsabgabe

Laut den Gesetzesänderungen in Ungarn wird die Zahlungspflicht zur Gesundheitsabgabe hinsichtlich der Einkommen von Immobilienvermietungen gestrichen.

Gesetz über die Abgabenordnung

Der Steuerzahler, der eine Geschäftstätigkeit erst nach seiner Eintragung ins Handelsregister ausüben darf, ist verpflichtet, ab 1. Januar 2018 alle seine bei ausländischen Finanzinstituten geführten Bankkontonummern, die Namen der Finanzinstitute und das jeweilige Datum der Kontoeröffnungen und -schließungen anzumelden.

Als neue Gesetzesdefinition in Ungarn gibt es die Steuerzahlungsgewährleistung. Im Rahmen des Steuerregistrierungsverfahrens prüft die Steuerbehörde aufgrund der Gesetzesänderungen vom 1. Januar 2018, ob das Vorschreiben einer Steuerzahlungsgewährleistung nach der Feststellung der Steuernummer – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – für den Steuerpflichtigen erforderlich ist. Die Gewährleistungshöhe beläuft sich auf die bei der Steuerbehörde erfasste Steuerschuld abzüglich der Überzahlung.

Zu den Gesetzesänderungen über die Abgabenordnung gehört auch das, dass der Gesetzgeber die Einführung der verpflichtenden Online-Datenübermittlung der Daten der durch Rechnungsstellungsprogramme erstellten Rechnungen mit einem Mehrwertsteuerbetrag von mehr als 100.000 HUF (ca. 320 EUR) vom geplanten Zeitpunkt von 1. Juli 2017 auf 1. Juli 2018 geändert hat.

Rechnungslegungsgesetz

Eine neue Bestimmung wurde in Verbindung mit dem Absatz über wesentlichen Fehler in das Gesetz aufgenommen. Demnach muss, wenn die Steuerbehörde in den folgenden Geschäftsjahren bis zur Bilanzerstellung ihre Feststellung im Zusammenhang mit einem wesentlichen Fehler, der früher durch eine steuerbehördliche Prüfung aufgedeckt und bereits verrechnet wurde, rechtswirksam ändert, die Auswirkung der Änderung im laufenden Jahr verrechnet werden.

Darüber hinaus haben die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Gesetzesänderungen unter anderem auch die Gesetze über die Sozialversicherungsabgaben, die Pauschalsteuer für Kleinunternehmer, die Steuer für KMUs und die örtlichen Steuern geändert. Die Gesetzesänderungen sind so vielfältig, dass es im Falle von Unsicherheiten ratsam ist, die Unterstützung eines Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.

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