Elektronisch signierter Prüfungsbericht wurde Pflicht in Ungarn
Wesentliche Änderung bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen 2025
Für Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2025 ist in Ungarn eine wesentliche Änderung in Bezug auf die Unterzeichnung und Veröffentlichung von Prüfungsberichten in Kraft getreten. Infolge gesetzlicher Änderungen dürfen künftig ausschließlich elektronisch signierte Prüfungsberichte ausgestellt werden, und im Rahmen der Veröffentlichung muss dieses zertifizierte elektronische Dokument in das ungarische E-Bilanz-System hochgeladen werden.
Dies gilt für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
Neue Vorschriften für die Erstellung von Prüfungsberichten
Auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Änderungen des ungarischen Gesetzes Nr. LXXV von 2007 über die Wirtschaftsprüfung sind für Geschäftsjahre ab diesem Zeitpunkt folgende Anforderungen verpflichtend:
• Ausstellung des Prüfungsberichts als elektronisches Dokument,
• Versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur,
• sowie Verwendung eines Zeitstempel
Dementsprechend dürfen Wirtschaftsprüfer Prüfungsberichte nur noch im PDF-Format mit elektronischer Signatur und Zeitstempel zertifiziert ausstellen.
Die E-Bilanz-System überprüft die elektronische Signatur
Nach Angaben der Ungarischen Wirtschaftsprüferkammer wurde im ungarischen E-Bilanz-System eine Überprüfung elektronisch signierter Prüfungsberichte implementiert.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem Geschäftsjahresbeginn ab dem 1. Januar 2025 nur noch elektronisch signierte PDF-Prüfungsberichte akzeptiert werden. Wird ein nicht zertifiziertes Dokument hochgeladen, gibt das System eine Fehlermeldung aus.
Ziel der Regelung ist es, die Echtheit und Unveränderbarkeit der Dokumente sicherzustellen sowie die elektronische Verwaltung in Ungarn zu vereinheitlichen.
Praktische Auswirkungen für Buchhalter und Unternehmen
Eine der wichtigsten praktischen Folgen dieser Änderung besteht darin, dass Buchhalter und Unternehmen nicht mehr ein einfaches, unsigniertes PDF-Dokument veröffentlichen dürfen, sondern den zertifizierten elektronischen Prüfungsbericht selbst.
Dementsprechend ist kein separates unsigniertes PDF mehr erforderlich, und ausschließlich die zertifizierte elektronische Version darf veröffentlicht werden.
Integrität des elektronischen Dokuments ist entscheidend
Die Gültigkeit eines elektronisch signierten Prüfungsberichts kann beeinträchtigt werden, wenn:
• das Dokument verändert wird,
• es erneut gespeichert wird,
• bestimmte PDF-Bearbeitungsprogramme die Datei automatisch überschreiben.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vom Wirtschaftsprüfer erhaltene PDF-Datei unverändert in das ungarische E-Bilanz-System hochgeladen wird.
Derzeit asymmetrische Regulierung
Die aktuelle regulatorische Umgebung in Ungarn führt gleichzeitig zu einem fachlichen Widerspruch. Während der Gesetzgeber für Prüfungsberichte ab dem Geschäftsjahr 2025 die verpflichtende Verwendung qualifizierter elektronischen Signaturen und Zeitstempel eingeführt hat, besteht für den geprüften Jahresabschluss selbst weiterhin keine Pflicht zur elektronischen Signatur auf Seiten des Unternehmens.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Bestandteil des geprüften Finanzberichterstattungspakets – der Prüfungsbericht – bereits als vollständig zertifiziertes elektronisches Dokument vorliegt, während der Jahresabschluss selbst nicht zwingend dasselbe Niveau an elektronischer Zertifizierung aufweist.
Aus fachlicher Sicht ergibt sich daraus eine asymmetrische Behandlung eng miteinander verbundener Dokumente. Dies deutet darauf hin, dass mit der Weiterentwicklung der digitalen Finanzverwaltung in Ungarn künftig weitere Anpassungen der Regulierung zu erwarten sind, einschließlich einer möglichen Einführung einer einheitlichen elektronischen Zertifizierung für Jahresabschlüsse.
Welcher Bericht wird einer Druckversion eines Abschlusses beigefügt?
Bei der Druckversion der Jahresabschlüsse ist sicherzustellen, dass ebenfalls der elektronisch ausgestellte und signierte unabhängige Prüfungsbericht beigefügt wird. Dies erfolgt dadurch, dass der Wirtschaftsprüfer das Dokument ausdruckt und mit einem Vermerk versieht, wodurch eine zertifizierte Papierversion entsteht.
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen 2025 beginnt in Ungarn eine neue Ära im Umgang mit Prüfungsberichten. Der elektronisch signierte Prüfungsbericht wird zu einem verpflichtenden Bestandteil des Veröffentlichungsprozesses von Jahresabschlüssen.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.



